Persönliche Schutzmaßnahmen sind z. B.:

  • Kopf-, Gesichts-, Hand-, Rumpf- und Beinschutz (s. Anhang 7 DGUV-I 209-086): Schutzhelme, ggf. mit Gesichtsschutz, Schutzbrille, Schutzkleidung, Schutzschuhe und Gamaschen müssen leicht abwerfbar sein, ggf. Sicherheitsgummistiefel;
  • Gehörschutz;
  • Atemschutzausrüstung auch für Betriebsstörungen bereithalten.

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