Begriff

Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) – auch als Chlorfluorkohlenwasserstoffe (CFKW) bezeichnet – sind sehr stabil und nicht brennbar. Wegen ihrer Eigenschaften wurden FCKW v. a. verwendet als

  • Treibgase in Spraydosen,
  • Kältemittel in Klimaanlagen sowie Kühl- und Gefriergeräten,
  • Treibmittel für Schaumstoffe (u. a. Polyurethan, Polystyrol),
  • Lösungsmittel zur Textilreinigung.

FCKW, das in höhere Luftschichten gelangt, setzt unter UV-Strahlung Chlor- und Fluorradikale frei. Die entstandenen Radikale reagieren mit Ozon, dies führt zum Abbau der Ozonschicht. FCKW tragen auch zur globalen Erwärmung bei, da sie Licht im infraroten Bereich absorbieren.

Der Einsatz von FCKW ist deshalb durch 1005/2009/EG geregelt: Die in Anhang I geregelten Stoffe dürfen grundsätzlich weder hergestellt, in Verkehr gebracht noch verwendet werden. FCKW wurden zunächst durch teilhalogenierte Verbindungen (HFCKW) ersetzt, die jedoch wegen ihres hohen Treibhausgaspotenzials inzwischen u. a. als Kältemittel oder zur Herstellung von Schaumstoffen ebenfalls verboten sind. Und schließlich wurden fluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) als Ersatz entwickelt, die allerdings ein besonders hohes Treibhausgaspotenzial haben.

Zum Schutz der Umwelt werden möglichst halogenfreie Ersatzstoffe eingesetzt, z. B. Propan oder Butan als Treibgas in Spraydosen und als Kältemittel.

FCKW sind nach CLP-Verordnung eingestuft: Piktogramm GHS07 "Ausrufezeichen" und Gefahrenhinweis "H420: Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre".

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Folgende Vorschriften regeln den Einsatz von FCKW:

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge