In Kraftfahrzeugen werden Spannungen von mehr als 25 V (Wechselstrom) bzw. 60 V (Gleichstrom) als Hochvolt bezeichnet. Arbeiten an Hochvoltsystemen dürfen erst durchgeführt werden, wenn Maßnahmen gegen elektrischen Schlag, Kurzschlüsse und Lichtbögen ergriffen wurden. Es gelten auch hier die 5 Sicherheitsregeln an elektrischen Anlagen:

  1. Freischalten.
  2. Gegen Wiedereinschalten sichern.
  3. Spannungsfreiheit feststellen.
  4. Erden und kurzschließen.
  5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.

In jedem Fall sind die ersten 3 Regeln einzuhalten. Ob die vierte und fünfte Regel anzuwenden sind, muss im Einzelfall festgelegt werden.

Da selbst bei abgeschalteter HV-Spannung noch Restladungen vorhanden sein können, ist unbedingt nach den Herstellerempfehlungen die Spannungsfreiheit festzustellen. Diese Arbeiten dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person durchgeführt werden.

Mitarbeiter, die Arbeiten an HV-Anlagen durchführen, müssen hierfür qualifiziert sein. Der Umfang der Qualifizierung hängt von der Gefährdung und den Vorkenntnissen ab. Die Qualifizierung ist in 3 Stufen unterteilt:

  1. Die erste Stufe umfasst die nichtelektrotechnischen Arbeiten an Fahrzeugen mit HV-Systemen. Dies können beispielsweise Radwechsel, Arbeiten an der Bremsanlage oder Karosseriearbeiten in der Nähe der HV-Anlage sein. Die Mitarbeiter können bei diesen Tätigkeiten durch fehlerhafte Handlungen gefährdet werden und müssen daher über die möglichen Gefahren unterwiesen sein.
  2. Die zweite Stufe beinhaltet Arbeiten an HV-Systemen in spannungsfreiem Zustand. Hierzu zählen u. a. das Wechseln von HV-Komponenten wie Klimaanlagen und Ölpumpen in spannungslosem Zustand, ebenso die Fehlersuche an berührungssicheren HV-Bauteilen.
  3. Nach erfolgter Qualifizierung der Stufe 3 können sämtliche elektrotechnischen Arbeiten an Fahrzeugen mit HV-Systemen durchgeführt werden, einschließlich des Arbeitens unter Spannung an den HV-Anlagen.

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