Abgase von Benzin- oder Dieselmotoren enthalten gesundheitsschädliche Bestandteile. Auch wenn die heutigen Fahrzeuge in der Regel über Katalysatoren verfügen, werden nicht sämtliche Schadstoffe in den Abgasen unschädlich gemacht. Zudem funktioniert ein Katalysator erst bei betriebswarmem Motor wirkungsvoll.

Um die Beschäftigten in den Werkstätten keiner Gesundheitsgefahr durch Abgase auszusetzen, müssen die Abgase von Verbrennungsmotoren gefahrlos ins Freie geführt werden. Das gilt insbesondere beim Laufen von Motoren im Stand, z. B. bei Wartungsarbeiten, die bei laufendem Motor durchgeführt werden müssen. Dafür werden entsprechende Abgasschlauchsysteme verwendet, die ausreichend dimensioniert und regelmäßig gewartet werden müssen.

Die Abgase, die bei Fahrzeugbewegungen innerhalb der Werkstatt entstehen (z. B. beim Hinein- oder Hinausfahren), können praktisch nicht erfasst und ins Freie geleitet werden. Dies führt dazu, dass die Schadstoffbelastung in den Werkstätten bei geschlossenen Toren (in der kalten Jahreszeit) höher ist als im Sommer bei geöffneten Hallentoren.

Besondere Gesundheitsgefahren entstehen durch Dieselmotoren, da Dieselmotoremissionen krebserzeugend sind. Hier zeigten Untersuchungen, dass schon das kurzfristige Laufenlassen eines Dieselmotors ohne Absaugung innerhalb einer Halle zu einer gesundheitlichen Belastung führen kann. Deshalb verlangt die TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" als Schutzmaßnahme die Erfassung der Abgase durch Absaugung an der Austrittsstelle aus dem Auspuff und Ableitung ins Freie zwingend vor.

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