Begriff

Fahrzeughebebühnen dienen in Werkstätten zum Anheben von Fahrzeugen, um an der Fahrzeugunterseite Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchzuführen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend sind DGUV-I 208-015 "Fahrzeughebebühnen", DGUV-I 209-007 "Fahrzeuginstandhaltung", DGUV-G 308-002 "Prüfung von Hebebühnen" und DGUV-G 308-003 "Prüfbuch für Hebebühnen.

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