Für den sicheren Betrieb von Fahrzeughebebühnen sind regelmäßige Wartungsarbeiten gemäß den Herstellerangaben notwendig. Unabhängig von dieser Wartung durch den Betreiber muss die Hebebühne nach der DGUV-G 308-002 "Prüfung von Hebebühnen" mind. einmal jährlich durch einen Sachkundigen (zur Prüfung befähigte Person) geprüft werden. Durch bestimmte Umstände (Verschleiß, Korrosion, Änderung der Nutzungsart etc.) kann nach der Betriebssicherheitsverordnung als Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung ein anderes Prüfintervall festgelegt werden. Über die Prüfung ist ein Nachweis (z. B. ein Prüfbuch) zu führen.

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