Vor Beginn jeder Arbeitsschicht muss der Fahrzeugführer prüfen, ob Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen wirksam sind. Während der Fahrt muss er beobachten, ob Mängel vorhanden sind. Falls Mängel auftreten, muss er seine Ablösung bzw. den Aufsichtführenden darüber informieren (§ 36 DGUV-V 70).

Fahrzeuge müssen bei Bedarf, jedoch mind. jährlich von einem Sachkundigen (zur Prüfung befähigte Person) auf betriebssicheren Zustand geprüft werden (§ 57 DGUV-V 70). Der Unternehmer ist verantwortlich, dass die Prüfungen durchgeführt und dokumentiert werden.

 
Wichtig

Unterschiedliche Prüffristen für Personenkraftwagen

Während für Geschäftswagen also eine jährliche Prüfung des betriebssicheren Zustands erforderlich ist, gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatwagen eine Prüffrist von 2 Jahren.

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