Ein Fass ist eine Lagereinrichtung und zählt zu den ortsbeweglichen Behältern. Ortsbewegliche Behälter im Sinne der TRGS 510 sind dazu bestimmt, dass in ihnen Gefahrstoffe transportiert und gelagert werden.

Im Arbeitsschutz stehen Fässer unter einem besonderen Fokus, wenn sie Gefahrstoffe oder wassergefährdende Stoffe beinhalten. Brand-, Explosions-, Gesundheits- und Umweltgefährdungen können sich bei einem Fassschaden oder unsachgerechter Handhabung schnell ergeben. Daher gibt es einige Regelungen, auf die im Weiteren näher eingegangen wird.

Neben der Gefahr durch den Fassinhalt bestehen zudem mechanische Gefährdungen, wie z. B. Quetschgefährdungen bei Handtransport, Gefahr des Umkippens (bewegte Transportmittel), sowie physische Belastungen, die sich durch manuelle Handhabung von Fasslasten durch Heben, Tragen und Halten ergeben können.

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