Bei der Findung und Umsetzung von Maßnahmen sind grundsätzlich technische Maßnahmen den organisatorischen oder personenbezogenen vorzuziehen.

Mögliche technische Maßnahmen:

  • Kapselung von Maschinen oder anderen Arbeitsmitteln,
  • Verwendung von schallharten Wänden oder Fußböden,
  • Beschaffung von lärmarmen Arbeitsmitteln,
  • Reduzierung von Lärm an Quellen, wie Motoren oder Kompressoren.

Oder zur Reduzierung auf dem Übertragungsweg:

  • Stellwände oder Abschirmungen,
  • Raumtextilien, Dekorationen oder Möbel können ebenfalls schallabschirmend wirken,
  • akustisch wirksame Gestaltung der Fenster oder Türen.

Mögliche organisatorische Maßnahmen:

  • Kommunikationsregeln erstellen und beachten,
  • Ausweichräume bzw. separate Bereiche für konzentriertes Arbeiten,
  • Server, Drucker u. ä. schallemittierende Geräte räumlich vom Arbeitsbereich trennen,
  • Festlegen von Zeitfenstern,
  • rollierende Besetzung der Arbeitsplätze.

Mögliche personenbezogene Maßnahmen:

  • Unterweisungen der Personen zum lärmarmen Arbeiten,
  • Persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen (Sprachverständlichkeit und akustische Orientierung muss dabei noch in ausreichendem Maße gegeben sein).

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