Begriff

Zur Vermeidung von Explosionen müssen Explosionsschutzmaßnahmen getroffen werden. Sie umfassen die Verhinderung der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre, die Vermeidung der Zündung explosionsfähiger Atmosphäre und die Reduktion der Auswirkungen von Explosionen so weit, dass die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleistet ist. Zur Erreichung dieser Schutzziele sind technische, organisatorische und persönliche Explosionsschutzmaßnahmen geeignet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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