Gemäß dem in Abb. 1 dargestellten Risikomodell einer Explosion werden drei Kategorien von Maßnahmen unterschieden.

Die Verhinderung der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre (primäre Maßnahmen) hat Vorrang vor allen technischen und organisatorischen Schutzkonzepten.

Abb. 1: Zuordnung von Schutzmaßnahmen zum Risikomodell der Explosion

Primäre Maßnahmen sind z. B.:

  • die Suche nach Ersatzstoffen, die keine explosionsfähigen Gemische bilden;
  • Konzentrationsbegrenzung der brennbaren Stoffe unterhalb der unteren oder oberhalb der oberen Explosionsgrenze in der Apparatur (Inertisierung, Vakuum-/Unterdruckfahrweise, Verwendung von Grobkorn);
  • Konzentrationsbegrenzung der brennbaren Stoffe unterhalb der unteren Explosionsgrenze in der Umgebung von Apparaturen (geschlossene Apparaturen, dauerhaft dichte Umschließung, Lüftung, Absaugung, Vakuum-/Unterdruckfahrweise, Beseitigung von Staubablagerungen, Befeuchtung);
  • Arbeiten unterhalb des Flammpunktes;
  • Flammenüberwachung an Thermoprozessanlagen.

Wenn die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre durch geeignete, wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann, müssen sekundäre Maßnahmen (z. B. Ausschluss von Zündquellen) greifen.

Das sind z. B.:

  • Auswahl der Geräte und Schutzsysteme gem. § 9 Abs. 4 BetrSichV und Anhang I Nr. 1.8 GefStoffV,
  • Elektroinstallation entsprechend DIN EN 60079-14,
  • Anwendung von Prozessleittechnik,
  • Verhinderung von heißen Oberflächen (Heißlaufen von Lagern), Flammen, heißen Medien, mechanisch oder elektrisch erzeugten Funken (Auswahl von geeigneten Werkstoffpaarungen), statischer Elektrizität, Blitzschlag,
  • Verbot des Rauchens, der Verwendung offener Flammen und des Tragens von Mobilfunkgeräten.

Konstruktive Maßnahmen (Begrenzung der schädlichen Auswirkungen) müssen nur dann angewendet werden, wenn sowohl primäre als auch sekundäre Maßnahmen technisch und/oder wirtschaftlich nicht möglich sind.

Das sind z. B.:

  • explosionsfeste Bauweise,
  • Explosionsdruckentlastung (z. B. Berstscheibe),
  • Explosionsunterdrückung,
  • Verhindern der Flammen- und Explosionsübertragung (z. B. Löschmittelsperre, Schnellschlussschieber).

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