Evakuierungsübungen sollten in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt werden. Die ASR A2.3 empfiehlt eine Evakuierungsübung alle 2–5 Jahre. Aufgrund von Neueinstellungen, Umzügen oder Umbauten ergeben sich immer neue Situationen, die bedacht werden müssen. Das sollte bei der Fristsetzung berücksichtigt werden, ebenso wie die Vergesslichkeit der Menschen.

In manchen Betrieben ist es nicht möglich, für Übungszwecke das gesamte Gebäude räumen zu lassen. Hier kann die Evakuierungsübung auch selektiv – auf bestimmte Arbeitsbereiche begrenzt – durchgeführt werden (in Krankenhäusern z. B. etagenweise, in Betrieben auch gebäude- oder arbeitsbereichsweise). Dies entspricht aber auch den tatsächlichen Gegebenheiten bei einem Brand: auch dann ist nicht automatisch das gesamte Gebäude oder Betriebsgelände gefährdet.

Um die Übung zu kontrollieren, sollten Beobachter eingesetzt werden. Diese Beobachter können eigene Mitarbeiter, aber auch Angehörige der Feuerwehr sein, die an bestimmten Stellen im Betrieb positioniert werden (z. B. vor Aufzügen, Treppenhäusern) und den Ablauf der Übung protokollieren. Diese Beobachter sollten mit Armbinden oder Helm kenntlich gemacht werden.

Je nach Größe und Struktur des Unternehmens ist ggf. ein interner Notfallstab sinnvoll. Neben der Unternehmensleitung gehören diesem wesentliche Funktionsträger, wie z. B. Leiter Technik, Facility Manager (FM), Leiter Werkschutz, Leiter Einkauf, Unternehmenskommunikation, an. Mit der eintreffenden Feuerwehr und Polizei ist sobald wie möglich eine gemeinsame Einsatzleitung zu bilden.

 
Achtung

Zutritt für Unbefugte verhindern

Stellen Sie sicher, dass es während einer Evakuierungsübung nicht zum Zutritt Unbefugter, zu Diebstählen oder Manipulationen kommen kann. Setzen Sie bei Bedarf dazu mehr Beobachter ein, die neben dem Übungsgeschehen auch die Eingänge im Auge behalten können und auf unbefugte Personen im Gebäude achten können.

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