Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Atmosphären. Die untere Explosionsgrenze für Diethylether liegt bei 1,7 Vol.-% bzw. 50 g/m³, die obere Explosionsgrenze bei 39,2 Vol.-% bzw. 1.210 g/m³. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) beträgt 400 ml/m³ (ppm) bzw. 1.200 mg/m³. Da Diethylether eine sehr geringe Mindestzündenergie besitzt (0,19 mJ, s. DGUV-R 113-001), sind bei seiner Verwendung geeignete Explosionsschutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. Ether bildet beim Stehen an der Luft explosive Etherperoxide, Lichteinwirkung begünstigt diese Reaktion. Durch Zusätze kann die Bildung von Peroxiden verlangsamt, jedoch nicht verhindert werden.

Mögliche Gesundheitsgefährdungen sind:

  • Gesundheitsschäden durch Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut, Hauptaufnahmeweg verläuft über den Atemtrakt;
  • Reizung der Atemwege, des Magen-Darm-Traktes, von Augen und Haut;
  • Kopfschmerzen, Schwindel, Benommenheit, Schläfrigkeit, Schwäche, Übelkeit und Husten;
  • Leber- und Nierenschäden, Blutbildveränderungen, Nervenschäden;
  • Entfetten der Haut (spröde, rissig), bei häufigem Kontakt Hautentzündungen.

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