Die arbeitsplatzbezogene Unterweisung findet immer am Arbeitsplatz selbst statt, z. B. in der Werkstatt. Die neuen Mitarbeiter müssen Kenntnisse erlangen über die sichere Handhabung aller von ihnen zu benutzenden Arbeitsmittel. Typische Inhalte für ein produzierendes Unternehmen sind z. B. Gefahren durch Maschinen oder Werkstoffe und Persönliche Schutzausrüstungen, die deshalb benutzt werden müssen.

Die Unterweisung sollte möglichst anschaulich, eindeutig erlebbar und nachvollziehbar sein. Der Mensch  behält nur 30 % von dem, was er hört, aber 90 % von dem, was er selbst tut! Aus diesem Grund geht es nicht nur um die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, sondern um die Umsetzung durch die Mitarbeiter. Je unsichtbarer die Gefahren sind (z. B. Bildschirmarbeit), desto wichtiger ist es, die "Neulinge" wirklich zu erreichen und zu Verhaltensänderungen zu bewegen.

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