Begriff

Ersthelfer sind Personen, die die Erste Hilfe im Betrieb sicherstellen. Sie führen bei Unfällen, Vergiftungen und Erkrankungen im Betrieb entsprechende Maßnahmen der Ersten Hilfe durch, bis der Betroffene einer weiteren rettungsdienstlichen oder ärztlichen Versorgung zugeführt werden kann. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, werden Ersthelfer speziell ausgebildet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegende Regelungen zur Thematik "betrieblicher Ersthelfer" sind enthalten in § 10 Arbeitsschutzgesetz, § 26 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" sowie § 23 Abs. 1 SGB VII.

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