Erste-Hilfe-Räume (früher Sanitätsräume) sind Räume, in denen bei einem Unfall oder bei einer Erkrankung im Betrieb Erste Hilfe geleistet oder die ärztliche Erstversorgung durchgeführt wird. Fahrzeuge (Sanitätswagen) oder transportable Raumzellen (Sanitätscontainer) sowie besonders hergerichtete, vom übrigen Raum nicht abgetrennte Sanitätsbereiche gelten als vergleichbare Einrichtungen.
Regelungen zu Erste-Hilfe-Räumen sind enthalten in § 6 ArbStättV und ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe".
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