Um die erforderlichen Einrichtungen und Ausstattungen aufnehmen zu können, müssen folgende Räume zur Verfügung stehen:

  • Erste-Hilfe-Raum: Raum mit einer Grundfläche von mind. 20 qm und einer lichten Höhe von 2,5 m
  • Sanitätscontainer: Raum mit einer Grundfläche von mind. 5,35 × 2,35 m und einer lichten Höhe von 2,30 m

Für die barrierefreie Gestaltung der Erste-Hilfe-Räume sowie Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe gilt die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" Anhang A4.3: "Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe".

3.1 Zugänge

Um den Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung besser erreichen zu können, sollen sich vor diesem möglichst keine Stufen befinden. Höhenunterschiede sollen durch eine Rampe ausgeglichen werden.

Die Transportwege zum Erste-Hilfe-Raum sollen möglichst so gestaltet werden, dass die verletzte Person einen ausreichenden Schutz vor Witterungseinflüssen (z. B. Regen, Schnee) hat.

3.2 Eingänge

Die Eingangstüren zu Erste-Hilfe-Räumen sollen dicht schließen und feststellbar sein. Sie sollen eine lichte Weite von mind. 1,2 m und eine Höhe von mind. 2 m aufweisen.

3.3 Fußböden, Wände, Decken

Wichtig ist, dass Fußböden, Wände und Decken leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind.

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