Im Rahmen ihrer Unterstützungspflicht nach § 15 Abs. 1 DGUV-V 1 müssen sich Beschäftigte zum Ersthelfer ausbilden und über einen Zeitraum von 2 Jahren auch fortbilden lassen. Nach der Ausbildung müssen sie sich für Erste-Hilfe-Leistungen zur Verfügung stellen. Jeder Beschäftigte ist nach § 28 DGUV-V 1 verpflichtet, Arbeitsunfälle (Verletzungen, Gesundheitsschäden) sofort der zuständigen betrieblichen Stelle zu melden. Ist er selbst hierzu nicht imstande, liegt die Meldepflicht bei den Betriebsangehörigen.

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