Der Unternehmer muss gem. § 2 ASiG und DGUV-V 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" einen Betriebsarzt bestellen, der ihn u. a. bei der Organisation der Ersten Hilfe berät und bei der Unterweisung der Ersthelfer bzw. Betriebssanitäter unterstützt. Durch Ausbildung, Erfahrung und Kenntnisse der unternehmensspezifischen Unfall- und Gesundheitsgefahren ist der Betriebsarzt in der Lage, dem Unternehmer Themen und Umfang einer Zusatzunterweisung für Ersthelfer und Betriebssanitäter vorzuschlagen.

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