Die Schulung der Ersthelfer muss durch eine von den Berufsgenossenschaften anerkannte Ausbildungseinrichtung erfolgen. I. d. R. sind das die etablierten Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft).

Der Unternehmer kann die Erste-Hilfe-Schulung auch von privaten Anbietern durchführen lassen. Dazu muss nach § 26 Abs. 2 i. V. mit Anlage 2 DGUV-V 1 das ausbildende Unternehmen von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigt worden sein. Ohne diese Zulassung des Unfallversicherungsträgers ist die Aus- und Weiterbildung der betrieblichen Teilnehmer durch private Schulungseinrichtungen nicht erlaubt. Aktuelle Listen der ausbildungsberechtigten Stellen sind im Internet unter www.bg-qseh.de veröffentlicht.

Ausbildende Stelle kann aber auch ein von der Berufsgenossenschaft zugelassener Betriebsarzt oder anderer Arzt sein.

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