Die nachfolgende Tabelle zeigt Beispiele für Gefahrstoffe sowie mögliche Ersatzstoffe und Ersatzverfahren. Die jeweilige TRGS liefert zusätzliche Informationen zu Stoffeigenschaften und Verfahren, mit denen eine Entscheidung darüber getroffen werden kann, welcher Ersatzstoff bzw. welches Verfahren – in Abhängigkeit von den betrieblichen Gegebenheiten – insgesamt die geringste Gefährdung darstellt.

 
Regelwerk Anwendung Gefahrstoff Ersatzstoff Ersatzverfahren
TRGS 608 Wasser- und Dampfsysteme Hydrazin Carbohydrazid, DEHA, Hydrochinon, MEKO, Ascorbate, Sulfit, Hyposulfit, Tannine Entgasung, katalytische Reduktion
TRGS 610 Böden im Hochbau Vorstriche, Klebstoffe Lösemittelfreie Dispersions- oder PU-Klebstoffe, SMP-Klebstoffe Bodenbeläge lose verlegen oder spannen, Holz- und Parkettböden schwimmend verlegen, nageln oder verschrauben
TRGS 617 Oberflächenbehandlung für Parkett und andere Holzfußböden

Behandlungsmittel mit hohem Lösemittelanteil, mit

N-Ethylpyrrolidon, N-Methylpyrrolidon,

Butanonoxim, Terpenen

Wassersiegel ohne Lösemittel oder mit geringem Lösemittelanteil von < 5 bzw. < 15 % ohne N-Ethyl- bzw. N-Methylpyrrolidon

Lösemittelarme und lösemittelfreie Wachse und Öle ohne Butanonoxim, ohne Terpene
Keine Informationen
TRGS 619 Wärmedämmung Aluminiumsilikat-Wollen Glas-, Mineral-, AES-wollen, faserfreie Produkte z. B. wärmedämmende Steine und Betone Keine Informationen

Tab. 1: Beispiele für Ersatzstoffe und -verfahren

Beim Umgang mit Stoffen, für die Verwendungsbeschränkungen gelten, sind die TRGS 611, 614 bzw. 615 anzuwenden.

Verwendungsbeschränkungen bzw. -verbote für bestimmte Gefahrstoffe u. a. in Abbeiz- und Holzschutzmitteln regelt Anhang XVII REACH-Verordnung (1907/2006/EG).

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