Liegen keine Empfehlungen für Ersatzstoffe bzw. -verfahren vor, müssen Unternehmen im Rahmen der Substitutionsprüfung selbst ermitteln, welcher Ersatzstoff insgesamt die geringste Gefährdung darstellt. Anhang 2 TRGS 600 liefert dafür ein Modell:

Das Spaltenmodell (s. GHS-Spaltenmodell des IFA) ermöglicht einen schnellen Vergleich von Stoffen und Gemischen anhand weniger Faktoren. Informationen zur Einschätzung liefert i. W. das Sicherheitsdatenblatt: Gefahrenhinweise (H- bzw. EUH-Sätze), Wassergefährdungsklasse und Dampfdruck. Gefährdungen werden unter Berücksichtigung der Gesundheits- und Umweltgefahren sowie physikalisch-chemischer Gefahren, des Freisetzungsverhaltens und des Verfahrens beurteilt. Inhaltsstoffe von Gemischen werden nicht bewertet; es gilt die Einstufung des Gemischs. Das Spaltenmodell darf nur angewendet werden, wenn der Hersteller die Stoffe und Gemische im Hinblick auf die gesundheitliche Gefährdung zumindest bezüglich akuter Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung, erbgutveränderndem Potenzial und Hautsensibilisierung bewertet hat (Anhang 2 TRGS 600).

Das bisher ebenfalls verwendete Wirkfaktoren-Modell wurde gestrichen.

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