Tiefbau ist ein Oberbegriff über verschiedene Fachgebiete wie z. B. Erdbau, Kanal- und Rohrleitungsbau, Straßen- und Wegebau, Schienenwegebau, Wasserbau, Spezialtiefbau. Der Begriff des Tiefbaus dient vorrangig der Abgrenzung zum Hochbau.
Durch Tiefbauarbeiten werden bauliche Anlagen an oder unter der Erdoberfläche oder unterhalb von Verkehrswegen errichtet. Auch der Brückenbau zählt nach dieser Charakteristik zum Tiefbau. Der Erdbau als Teildisziplin des Tiefbaus dient der Erstellung von Erdbauwerken, wie Dämmen, Deichen, Böschungen, Kanälen, Baugruben, Becken, Gräben usw.
Grundlegende Arbeitsschutzanforderungen für Erd- und Tiefbauarbeiten finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der DGUV-V 1. Konkretisierende Vorschriften und Regeln sind:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV-V 38 "Bauarbeiten"
- DGUV-V 77 "Arbeiten im Bereich von Gleisen"
- DGUV-R 114-004 "Deponien"
- DGUV-R 101-008 "Arbeiten im Spezialtiefbau"
- DGUV-R 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
- DGUV-I 201-035 "Sicher arbeiten im Tunnelbau"
- DGUV-I 201-052 "Rohrleitungsbauarbeiten"
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