Begriff

Epoxidharze (EP) werden auch als Epoxyharze oder Ethoxylinharze bezeichnet. Aus der Reaktion von Epoxidharz, Härter und häufig weiteren Zusatzstoffen entsteht ein Duroplast oder "Epoxidharz-System". Sowohl das Harz, aus dem der Duroplast entsteht als auch der entstandene Duroplast, wird als Epoxidharz bezeichnet. Epoxidharze sind Kunstharze bzw. synthetische Harze. Naturharze werden dagegen von Pflanzen oder Tieren abgesondert und bestehen im Wesentlichen aus Harzsäuren. Bekannte Naturharze sind z. B. Baumharz oder Schellack. Kunstharze sind seit über 50 Jahren im industriellen Einsatz und haben Naturharze weitgehend ersetzt. Epoxidharze finden wegen ihrer hervorragenden Materialeigenschaften breite Anwendung. Gefährdungen ergeben sich aus den einzelnen Komponenten, aus denen das Epoxidharz-System entsteht. Sie können schädigende Wirkung auf Haut, Schleimhäute und Atemwege haben. Substitution ist nur in wenigen Fällen möglich.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Umgang mit Epoxidharzen ist i. W. geregelt in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" und TRBA/TRGS 406 "Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege". Ergänzende Hinweise liefert die DGUV-I 240-236 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Unausgehärtete Epoxidharze".

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