Zum Schluss soll auch auf die elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder aufmerksam gemacht werden. Die DGUV-V 15 "Elektromagnetische Felder" und die dazugehörige DGUV-R 103-013 "Elektromagnetische Felder" legen insbesondere die Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit in Bezug auf elektromagnetische Felder fest. Als Maßnahmen gibt es z. B. Betriebsanweisungen, Abgrenzung und Kennzeichnung von Gefahrenbereichen, Festlegung persönlicher Schutzausrüstung.

Kommt es zu einem Elektrounfall mit Körperdurchströmung, dann sind besondere Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich (vorrangig auf Selbstschutz achten, dann erst Herz-Lungen-Wiederbelebung). Jeder Elektrounfall (auch nicht meldepflichtiger) ist dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle der BGETEM über den Technischen Fragebogen zur Untersuchung elektrischer Unfälle zu melden. Nur so können Ursachen für Elektrounfälle erfasst und ausgewertet werden.

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