Begriff

Nach der DGUV-V 3 gilt der Grundsatz, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden dürfen. Bestimmte Tätigkeiten dürfen aber auch von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person durchgeführt werden. Die Unterweisung erfolgt durch eine Elektrofachkraft. Sie muss die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten theoretisch und soweit erforderlich praktisch vermitteln.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlage für die Tätigkeit von elektrotechnisch unterwiesenen Personen ist die Durchführungsanweisung zu DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel".

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