Im Juli 2010 wurde die TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen" außer Kraft gesetzt – seither gelten wieder die Anforderungen der DGUV-V 3. Anforderungen an die zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln befähigten Person sind in der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" geregelt. Insbesondere regelt Anhang 2 TRBS 1203 die Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe Ausbildung von zur Prüfung befähigten Personen für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten. Durch die Aufhebung der TRBS 2131 sind die Begriffe "Elektrofachkraft", "elektrotechnisch unterwiesene Person" und "elektrotechnischer Laie", die in der DGUV-V 3 geregelt sind, wieder anzuwendende Begriffe.

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