Begriff

Elektrokarren sind Flurförderzeuge mit batterieelektrischem Antrieb, die überwiegend innerbetrieblich zum Befördern von Personen sowie zum Transportieren, Ziehen und Schieben, von Lasten aller Art verwendet werden. Sie laufen mit Rädern auf Flur und sind frei lenkbar. Elektrokarren zählen zu den Mitfahrer-Flurförderzeugen, die durch einen mitfahrenden Fahrer (Fahrerstand oder Fahrersitz) gesteuert werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Anhang 1.1 BetrSichV
  • DGUV-V 68 "Flurförderzeuge"
  • DGUV-G 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand"

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