Zu den Aufgaben einer Elektrofachkraft gehört es, im Auftrag des Arbeitgebers elektrische Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den elektrotechnischen Regeln zu errichten, zu ändern und instand zu halten. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung kann ihr nach Beauftragung des Arbeitgebers die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen als befähigte Person obliegen. Zu den Aufgaben einer Elektrofachkraft können auch das Unterrichten und Unterweisen gehören. Eine übertragene Aufsichtsverantwortung für elektrotechnisch unterwiesene Personen beinhaltet eine stichprobenartige Kontrolle der Wiederholungsprüfungen vor Ort.

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