Begriff

Als Gefährdung durch elektrischen Schlag bezeichnet man den Durchfluss von elektrischem Strom durch den Körper eines Menschen, bei dem von der Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgegangen werden muss. Nimmt der elektrische Strom in Abhängigkeit der Widerstände und der treibenden Spannung eine gefährliche Größe an, spricht man auch von einer gefährlichen Körperdurchströmung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsschutzrechtliche Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, von denen auch elektrische Gefährdungen ausgehen, sind in allgemeiner Form in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthalten. Konkretisiert werden diese Anforderungen durch die TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung", die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und die TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Person".

Im Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherungsträger finden sich in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und in der DGUV-R 103-011 "Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" Vorgaben für das sichere Arbeiten.

Darüber hinaus existiert für den Schutz gegen elektrischen Schlag ein umfangreiches Normenwerk (DIN IEC/TC, DIN EN und DIN VDE Normen).

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