Während natürliche Felder wie das Erdmagnetfeld oder die elektrische Aufladung der Ionosphäre schon immer vorhanden waren und auf den Menschen einwirkten, entstehen seit dem Einzug und der Nutzung der Elektrizität künstlich erzeugte elektrische und magnetische Felder, denen der Mensch in nahezu allen Lebensbereichen ausgesetzt ist. Da der menschliche Organismus keine Sinnesorgane besitzt, um elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder wahrnehmen zu können, existiert auch keine natürliche Warnfunktion gegenüber solchen Beeinflussungen. Die auf den Menschen einwirkenden Felder müssen deshalb entsprechend ihrer Intensität und Wirkungsweise eingeteilt und betrachtet werden. Um den Schutz von Personen im privaten und beruflichen Umfeld zu gewährleisten, existieren in Deutschland entsprechende Verordnungen und Vorschriften, in denen Grenzwerte zur Vorsorge gegen unzulässige Feldexpositionen verbindlich festgeschrieben sind.

4.1 In Deutschland gültige Vorschriften und Verordnungen

In Deutschland existieren Vorschriften bzw. Verordnungen zum Schutz von Personen vor unzulässig hohen elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldexpositionen:

  1. Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) und die dazugehörige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchVVwV),
  2. Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) sowie deren Technische Regeln (TREMF).

4.2 Sicherheit der Grenzwerte

Sowohl für die Exposition der Allgemeinbevölkerung als auch für die Exposition im beruflichen Umfeld sind die Grenzwerte bzw. die maximal zulässigen Feldstärken so gewählt, dass nach dem heutigen Stand der internationalen wissenschaftlichen Forschung eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden kann.

Über die Sicherheit von Grenzwerten wird sowohl in der Bevölkerung als auch im beruflichen Umfeld viel diskutiert. Hierbei geht es jedoch nicht immer um Fakten und die Ursache für manch strittigen Dialog der Konfliktpartner wird nicht selten durch Halbwissen und spekulative Behauptungen verursacht. Wer heute zum Thema "Felder" Informationen sucht, findet nachfolgend eine Auswahl seriöser Internetadressen, die auf wissenschaftlicher Basis informieren:

 
= Deutsche Strahlenschutzkommission
= Bundesamt für Strahlenschutz
= Technische Hochschule Aachen
= Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

Diese Adressen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Nichtnennung anderer Adressen bedeutet nicht zwangsweise, dass diese unseriös informieren.

4.3 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV): Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft

Um eine Gesundheitsgefährdung von Menschen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder auszuschließen, hat die Bundesregierung zum 1.1.1997 die 26. BImSchV für elektrische Anlagen erlassen, die Grenzwerte angibt, welche beim Betrieb solcher elektrischen Einrichtungen eingehalten werden müssen. Im Jahr 2013 wurde die 26. BImSchV novelliert und an die aktuellen wissenschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Die novellierte Fassung ist am 22.8.2013 in Kraft getreten.

Die Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb von ortsfesten Gleichstrom-, Nieder- und Hochfrequenzanlagen. Sie enthält Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. Die in der Verordnung festgeschriebenen Grenzwerte müssen an Orten, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, sicher eingehalten werden. Dabei ist die maximal mögliche Anlagenauslastung zugrunde zu legen.

Die Verordnung berücksichtigt nicht die Wirkungen der Felder auf elektrisch oder elektronisch betriebene Implantate.

Die Überwachung und Umsetzung der Verordnung wurde vom Gesetzgeber in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer gegeben. Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) ausgearbeitet, die den Vollzugsbehörden Erläuterungen und Empfehlungen mit dem Ziel geben, einen bundesweit einheitlichen Vollzug der 26. BImSchV zu erreichen.

Eine allgemeine Verwaltungsvorschrift (26. BImSchVVwV) konkretisiert die Verordnung über elektromagnetische Felder. Sie beschreibt die Anforderungen an Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen bei der Errichtung und wesentlichen Änderung, um die von der jeweiligen Anlage ausgehenden elektrischen und magnetischen Felder nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung von Gegebenheiten im Einwirkungsbereich zu minimieren.

Die fachliche Beurteilung elektrischer Anlagen darf nur von Fachkundigen durchgeführt werden, deren besondere Qualifikationen in den Durchführungshinweisen festgelegt sind. Die Checkliste zur 26. BImSchV bietet hierfür einen Überblick.

4.3.1 Gleichstromanlagen

Bezüglich Gleichstromanlagen (f = 0 Hz) betrachtet die 26. BImSchV ortsfeste Anlagen zur Fortleitung, Umspannung und Umrichtung von Gleichstrom mit einer Nennspann...

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