Die im niederfrequenten Bereich getrennt existierenden elektrischen und magnetischen Felder vereinigen sich innerhalb dieses Frequenzbandes mit zunehmender Frequenz und müssen im hochfrequenten Spektrum als Einheit betrachtet werden. Man spricht deshalb dort von elektromagnetischen Feldern. Mit dieser Wandlung verändern sich auch die Eigenschaften und Wirkungsweisen der niederfrequenten Felder und gehen mit zunehmender Frequenz in die der hochfrequenten Felder über. Dieser Frequenzbereich zeichnet sich somit durch eine abnehmende Reiz- und zunehmende Wärmewirkung bei steigender Frequenz aus.

Die zulässigen Expositionen sind in Abhängigkeit von der Frequenz durch Grenzwerte festgeschrieben. Im beruflichen Umfeld sind sie in der EMFV und der TREMF NF geregelt. Die maximal zulässigen Expositionen berücksichtigen den Übergang von niederfrequenten Reizwirkungen zu hochfrequenten Wärmewirkungen.

Anforderungen zum Schutz der Allgemeinbevölkerung vor elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern regelt die 26. BImSchV, die ausschließlich zwischen Gleichstrom-, Nieder- und Hochfrequenzanlagen unterscheidet. In der 26. BImSchV sind Anlagen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 300 GHz als "Hochfrequenzanlagen" definiert.

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