Elektrische und magnetische Felder können hier nicht mehr getrennt als voneinander unabhängige Größen betrachtet werden. Diese Felder werden beim Auftreffen auf Organismen absorbiert und wandeln dabei ihre Energie im Körpergewebe in Wärme um. Sie nehmen mit zunehmender Entfernung von ihrer Quelle ebenfalls ab.

Die heutzutage wohl bekanntesten Hochfrequenzfelder sind diejenigen, die mit dem Einzug der modernen Kommunikationsmittel in den letzten Jahren in die öffentliche Diskussion gekommen sind, also durch Handys bzw. Antennenanlagen der LTE- oder 5G-Netze auf Gebäuden etc. verursacht werden. Der schon einige Jahrzehnte in den Haushalten eingeführte Mikrowellenherd gehört ebenso dazu, wie verschiedene "wireless"-Anwendungen im privaten Bereich.

Die zulässigen Expositionen sind in Abhängigkeit von der Frequenz durch Grenzwerte festgeschrieben. Im beruflichen Umfeld sind sie in der EMFV und der TREMF HF für den Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz mit dem Fokus auf mögliche Wärmewirkung fixiert.

Die 26. BImSchV regelt die für die Allgemeinbevölkerung zulässigen Immissionen von ortsfesten Hochfrequenzanlagen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 300 GHz. Die maximal zulässigen Expositionen werden ebenfalls aufgrund der o. g. Wärmewirkung ermittelt.

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