Check   Bemerkungen
1)

Grundsatz:

Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und in Stand gehalten werden.

Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
   
2) Stehen Elektrofachkräfte zur Verfügung?  
3) Sind die erforderlichen elektrotechnischen Regeln bekannt?  
4) Werden Mängel unverzüglich behoben?  
5) Werden mangelhafte Anlagen oder Betriebsmittel in diesem Zustand nicht verwendet, sofern eine akute Personengefährdung vorliegt?  
6) Sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel in sicherem Zustand und werden sie in diesem Zustand erhalten?  
7) Werden nur für die Betriebsart und die Umgebungseinflüsse geeignete elektrische Anlagen und Betriebsmittel eingesetzt?  
8)

Besteht ein Schutz gegen direktes Berühren?

Abhängig von:
 
 
  • Spannung;
 
 
  • Frequenz
 
 
  • Verwendungsart
 
 
  • Betriebsort
 
9) Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel stets so betrieben, dass es nicht zur Körperdurchströmung oder einer Lichtbogenbildung kommen kann?  
10) Besteht Schutz gegen indirektes Berühren, sodass auch im Fall eines Fehlers in der elektrischen Anlage oder dem elektrischen Betriebsmittel Schutz gegen gefährliche Berührungsspannung besteht?  
11) Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft?    
 
  • vor der ersten Inbetriebnahme
 
 
  • nach Änderungen
 
 
  • nach Instandsetzung
 
 
  • in regelmäßigen Zeitabständen
 
  Hinweis: Nach DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" bzw. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen".  
12) Wird die Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten durchgeführt? (Anhang 2 TRBS 1203)  
13) Wird grundsätzlich nicht an unter Spannung stehenden aktiven Teilen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gearbeitet?  
  Achtung: Ausnahmen sind nur gemäß § 8 DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" zulässig!    
14) Werden Arbeiten in der Nähe aktiver Teile elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die nicht gegen direktes Berühren geschützt sind, nur nach Einhaltung von Schutzmaßnahmen durchgeführt?    
 
  • spannungsfreier Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt;
 
 
  • die aktiven Teile wurden für die Dauer der Arbeiten, insbesondere unter Berücksichtigung von Spannung, Betriebsart, Art der Arbeit und der verwendeten Arbeitsmittel, durch Abdecken oder Abschranken geschützt, oder,
 
 
  • bei Verzicht der vorstehenden Maßnahmen wird die zulässige Annäherung nicht unterschritten;
 
 
  • es sind ausnahmsweise die Maßnahmen nach § 8 DGUV-V 3
 
 
  • "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" zulässig.
 
15) Sind die 5 Sicherheitsregeln bekannt und werden sie konsequent eingehalten?  

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