Begriff

Elektrische Betriebsmittel sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden. Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" legt fest, unter welchen Bedingungen elektrische Anlagen und Betriebsmittel errichtet, geändert, instandgehalten und betrieben werden müssen. Grundsätzlich sind dabei die elektrotechnischen Regeln zu beachten. Weiterhin werden Regelungen für Prüfungen, Arbeiten an aktiven Teilen, Arbeiten in der Nähe aktiver Teile und zulässige Abweichungen in der Unfallverhütungsvorschrift beschrieben.

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