Die DGUV-V 3 umfasst nur 10 Paragrafen, regelt aber das Einhalten von Tausenden Seiten elektrotechnischer Regeln. Wie ist das möglich? Betrachten wir hierzu § 3 DGUV-V 3:

"(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden."

"(2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d. h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden."

Wenn es keine elektrotechnischen Regeln gibt, oder diese unzureichend sind, werden dafür in der DGUV-V 3 Grundsätze beschrieben, die für diese elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einzuhalten sind (§ 4 DGUV-V 3).

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