Begriff

Beim Einsatz mobiler Arbeitsmittel können Personen verletzt oder gar getötet werden, Sachschäden können entstehen. Insbesondere beim Rückwärtsfahren besteht ein erhöhtes Risiko. Gefährdungen müssen ermittelt und Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden. In vielen Situationen werden Einweiser als organisatorische Maßnahme eingesetzt: auf Baustellen, in Entsorgungsanlagen, in Be- und Entladebereichen oder beim Einsatz von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen.

Einweiser sind geeignete, zuverlässige und unterwiesene Personen, die i. Allg. unter Verwendung von Handzeichen Fahrzeug-, Maschinen- oder Kranführer einweisen. Sicherungsposten haben dagegen keine Weisungsbefugnis, sie sorgen lediglich dafür, dass sich weder Personen noch Fahrzeuge im Gefahrenbereich aufhalten und warnen den Fahrer im Gefahrfall.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es sind v. a. folgende Vorschriften zu berücksichtigen:

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