Beim Einsatz mobiler Arbeitsmittel, wie z. B. Fahrzeugen, Gabelstaplern, Hubwagen, Krane oder Hebezeugen, im öffentlichen Verkehrsraum, auf dem Betriebsgelände oder auf Baustellen sind Anfahren, Überfahren und Quetschen wesentliche Gefährdungen.

Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass Personen verletzt oder gar getötet werden, wenn

  • die Rundumsicht eingeschränkt ist (z. B. bei Erdbaumaschinen),
  • die Sichtverhältnisse nicht ausreichen (z. B. bei Nebel, Dunkelheit),
  • der Gefahrenbereich von Personen betreten werden kann bzw. muss (z. B. auf Baustellen, beim Abfallsammeln und -entsorgen),
  • wenn örtliche Verhältnisse nicht ausreichend bekannt sind sowie
  • insbesondere beim Rückwärtsfahren.

Daneben können Sachschäden entstehen.

 
Praxis-Beispiel

Tödlicher Unfall beim Rückwärtsfahren

In einer Wertstoffhalle für Papier ereignete sich folgender Unfall:

Nach dem Wiegen setzte der Fahrer eines Müllsammelfahrzeugs zum Rückwärtsfahren an, um das Papier zum Entladeplatz zu bringen. Der Beifahrer blieb neben ihm sitzen, anstatt sich als Einweiser zu betätigen.

Der Fahrer überwachte den Raum hinter seinem Fahrzeug über einen Monitor am Armaturenbrett und die Rückspiegel. Zusätzlich waren die Rundumleuchte und ein Warnton in Betrieb. Während das Fahrzeug rückwärts fuhr, überquerte ein Mitarbeiter den Hof. Er trug dunkle Arbeitskleidung – eine Pflicht zum Tragen von Warnkleidung bestand im Unternehmen nicht.

Der Fahrzeugführer bemerkte den Mann auf dem Hof nicht und setzte die Rückwärtsfahrt ungebremst fort. Der Beschäftigte wurde von dem Müllsammelfahrzeug überrollt und starb an der Unfallstelle. Der Fahrer erlitt einen schweren Schock und ist seitdem nicht mehr arbeitsfähig.[1]

Gefährdungen müssen ermittelt und geeignete Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden; dies gilt auch, wenn regelmäßig rückwärts gefahren werden muss.

Bei folgenden Tätigkeiten kann der Einsatz eines Einweisers erforderlich sein:

  • Abfallsammlung und Anlieferung in Entsorgungsanlagen mit Sammelfahrzeugen (s. Unfallhergang beim Rückwärtsfahren),
  • Anliefern und Abholen von Waren mit Lkws, Transportern u. Ä.,
  • Einsatz von Lkws, Bau- und Erdbaumaschinen auf Baustellen,
  • Feuerwehr- oder Rettungseinsatz auf unbekanntem Gelände,
  • Einsatz von Gabelstaplern,
  • Beförderung von Lasten mit einem Kran,
  • Betreiben von hochziehbaren Personenaufnahmemitteln,
  • Beförderung von Personen mit Flurförderzeugen.
[1] Quelle: SicherheitsProfi 05/2016, BG Verkehr.

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