Einstufung (engl. "Classification") beschreibt den Vorgang der Abklärung, ob Stoffe bzw. Gemische gefährliche Eigenschaften besitzen. Auf der Grundlage der Einstufung erfolgt dann die Kennzeichnung und Verpackung. Hersteller oder Importeur haben die Pflicht zur Einstufung (eigenverantwortliche bzw. Selbsteinstufung). Dabei werden Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien festgelegt. Eine sog. "harmonisierte" Einstufung wird auf Gemeinschaftsebene getroffen, der Lieferant muss diese harmonisierte Einstufung standardmäßig übernehmen. Lieferanten sind nach REACH-Verordnung Hersteller, Importeure, Händler oder andere Akteure in der Lieferkette. Die neue Gefahrstoffverordnung bezeichnet Hersteller, Einführer bzw. Inverkehrbringer als Lieferanten.
Es gelten folgende Rechtsvorschriften:
- Chemikaliengesetz
- Gefahrstoffverordnung
- CLP-Verordnung 1272/2008/EG
- REACH-Verordnung 1907/2006/EG
- TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"
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