Korrekte Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung sind Voraussetzung für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Mit der CLP-Verordnung wurden sie weltweit vereinheitlicht. Nur wenn die Gefahren im Unternehmen bekannt sind und geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, können Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen vermieden werden. Als wichtigste Informationsquelle dient das Sicherheitsdatenblatt. Es muss für gefährliche Stoffe bzw. Gemische spätestens bei der ersten Lieferung mitgeliefert werden, i. Allg. wird es vor der ersten Bestellung angefordert. Auf der Grundlage der Informationen zum Gefährdungspotenzial werden Betriebsanweisungen erstellt, die zur Schulung und Unterweisung der Beschäftigten dienen.

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