In Modul 3 – im Formblatt die Zeile 19 – werden Belastungen durch manuelles Handhaben von Lasten bewertet. Die Belastung ist dabei abhängig vom Lastgewicht, der Körperhaltung und Position der Last sowie der Häufigkeit, Dauer oder Wegstrecke. Bei der Beurteilung der Lastgewichte erfolgt eine geschlechtsabhängige Differenzierung. Für Operationen, die das Ziehen oder Schieben von Lasten umfassen, können zusätzliche Ausführungsbedingungen berücksichtigt werden. Bezüglich Häufigkeit, Dauer und Wegstrecke werden unterschiedliche Arten von Lastfällen unterschieden. Vorgänge, die weder lange Wegstrecken (> 5 m) noch Zeitdauern (> 5 s) umfassen, werden in Abhängigkeit der Häufigkeit je Schicht bewertet. Sind Wegstrecken von mehr als 5 m zurückzulegen, erfolgt die Bewertung anhand der Gesamtwegstrecke pro Schicht. Lang andauernde Haltetätigkeiten mit einer Dauer von mehr als 5 s und ohne Wegstrecke, werden anhand der Gesamtdauer je Schicht bewertet.

 
Achtung

Module schließen sich aus

Die Module 2 und 3 schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus, d. h., eine belastende Tätigkeit wird entweder als Aktionskraft oder Lastenhandhabung bewertet; eine mehrfache Berücksichtigung ist nicht zulässig.

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