Begriff

Mit Druckgießmaschinen werden Nichteisenmetalle geformt. Dazu wird flüssiges Metall in die Druckgießform gedrückt bzw. gefüllt und erstarrt unter Druck. Das Warmkammer-Verfahren wird v. a. für Zink-, Zinn- und Magnesiumlegierungen angewendet, für Aluminium- und Kupferlegierungen kommt v. a. das Kaltkammer-Verfahren zum Einsatz. Kunststoffe werden dagegen in Spritzgießmaschinen geformt, der Kunststoff wird in den Hohlraum eines geschlossenen Werkzeugs eingespritzt.

Druckgießmaschinen bergen ein hohes Gefährdungspotenzial beim Bedienen, Warten und Einrichten. Der Unternehmer muss geeignete Maßnahmen umsetzen, u. a.:

  • Herausspritzen von Metall bzw. Platzen von Gießresten durch geeignete Verfahren verhindern,
  • herausspritzendes Metall bzw. platzende Gießreste auffangen,
  • Schutzwände aufstellen.

Für Jugendliche gelten Beschäftigungsbeschränkungen. Personen über 18 Jahre dürfen Druckgießmaschinen nur dann bedienen, warten oder einrichten, wenn sie ausreichend unterrichtet sind. Sicherheitseinrichtungen der Druckgießmaschinen müssen in jeder Arbeitsschicht von einem Beauftragten auf Funktionsfähigkeit und mind. einmal jährlich von einem Sachkundigen auf Übereinstimmung mit den geltenden Forderungen geprüft werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz und Kap. 2.18 DGUV-R 100-500 "Betreiben von Druck- und Spritzgießmaschinen".

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