Zusammenfassung

 
Begriff

Die Druckfeste Bauweise ist ein Prinzip des tertiären (konstruktiven) Explosionsschutzes. Dabei werden Anlagenteile so konstruiert, dass sie dem zu erwartenden Explosionsdruck standhalten ohne zu bersten und somit eine Ausbreitung der Explosion verhindern.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken"
  • DGUV-R 113-001 "Explosionsschutz-Regeln"
  • DIN EN 14460:2018 "Explosionsfeste Geräte"

1 Explosionsfeste Bauweise

Bei der sog. Explosionsfesten Bauweise von Geräten wird unterschieden zwischen

  • explosionsdruckfester Bauweise und
  • explosionsdruckstoßfester Bauweise.

Während explosionsdruckfeste Anlagenteile dem zu erwartendem Explosionsdruck ohne bleibende Verformung standhalten müssen, dürfen explosionsdruckstoßfeste Anlagenteile sich bleibend verformen, solange sie nicht bersten.

2 Zu erwartender Explosionsdruck

Grundlage für die Auslegung der Anlagenteile ist der zu erwartende Explosionsdruck. Dies ist der maximale Druck, der bei Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse (Verfahren, Anlagen, Betriebsverhältnisse etc.) und bei Anwendung eines Schutzkonzeptes in einem Anlagenteil auftreten kann. Der zu erwartende Explosionsdruck kann der maximale Explosionsdruck sein, ein von diesem wegen anlagen- oder verfahrensspezifischer Besonderheiten abweichender Explosionsdruck oder aber ein reduzierter Explosionsdruck.

Letzterer entsteht durch Explosionsunterdrückung oder aber durch Druckentlastung, weitere Prinzipien des konstruktiven Explosionsschutzes.

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