Während bei traditionellen Arbeitsplatzgrenzwerten (MAK, AGW) praktisch ausschließlich die inhalative Exposition (Aufnahme über die Atemwege) betrachtet wird, verlangt REACH vor dem Lieferanten die Aufstellung von DNELs für alle relevanten Expositionswege, also für systemische Wirkungen durch

  • Aufnahme durch Einatmen,
  • orale Aufnahme (durch Verschlucken, z. B. bei mangelnder Hygiene),
  • Aufnahme über die Haut,
  • lokale Reizwirkungen, z. B. an der Haut, den Schleimhäuten oder an den Augen.

Relevant sind alle Expositionswege, die im Verlauf des gesamten Lebenszyklus eines chemischen Produktes (Herstellung, Weiterverarbeitung, Verwendung, Beseitigung) zu erwarten sind.

 
Achtung

Unterschiedliche DNELs für verschiedene Expositionsszenarien

Für jede dieser Expositionen sind grundsätzlich eigene (unterschiedliche) DNELs möglich! Dabei sind auch die unterschiedlichen exponierten Gruppen (z. B. Arbeitnehmer oder Verbraucher) zu berücksichtigen.

Aus der Zielsetzung ergibt sich zwangsläufig, dass als Ausgangspunkt der Überlegungen Studien mit dem gleichen Expositionsweg wie für den zu ermittelnden DNEL zu bevorzugen sind. Gleiches gilt für längerfristige im Vergleich zu kurzfristigen Studien, da DNELs in der Regel für die chronische Exposition (Langzeitwirkung) erstellt werden.

Liegen für einen Stoff mehrere Studien mit wiederholter Verabreichung vor, sollten die einzelnen Studien kritisch bewertet werden, um die für die weitere Bearbeitung relevanteste Studie auszuwählen. Generell sollte dabei die Studie mit der empfindlichsten Tierspezies zugrunde gelegt werden.

Aus den so gewonnenen Startpunkten für die toxikologische Beurteilung muss nunmehr die Expositionsgrenze (z. B. die höchstzulässige Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz) ermittelt werden, bei der der Lieferant davon ausgeht, dass die exponierten Personen nicht mehr gefährdet sind.

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