Bei der Beschreibung der mit der Ermittlung und Anwendung der neuen REACH-Grenzwerte zusammenhängenden Fragen wird im Folgenden schwerpunktmäßig auf DNELs für inhalative Belastung am Arbeitsplatz eingegangen.

Die für Tätigkeitern mit den jeweiligen Produkten vorgesehenen (und im Sicherheitsdatenblatt den nachgeschalteten Anwendern mitgeteilten) Schutzmaßnahmen müssen sicherstellen, dass der jeweilige DNEL eingehalten wird. Ist dies nicht gewährleistet, müssen die Schutzmaßnahmen entsprechend angepasst werden. Stehen keine geeigneten Schutzmaßnahmen zur Verfügung, mit denen der DNEL eingehalten werden kann, gilt die jeweilige Anwendung als "nicht sicher" und darf nicht durchgeführt werden, d. h., das jeweilige chemische Produkt darf für diesen Anwendungszweck nicht in Verkehr gebracht werden!

Die Prüfung, ob der jeweilige DNEL mit den vorgesehenen Schutzmaßnahmen eingehalten werden kann, muss für jeden Verwendungszweck und für alle Verwendungsstufen des Produktes durchgeführt werden – von der Herstellung der Rohstoffe bis zur Beseitigung der Endprodukte (z. B. Erzeugnissen).

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