Überblick

Dieser Beitrag klärt über die Bedingungen und Maßnahmen auf, die erforderlich bzw. sinnvoll sind, um beim betrieblichen Gebrauch von Pkw Risiken und Belastungen möglichst gering zu halten. Er wendet sich ausdrücklich nicht an Betriebe, die Berufskraftfahrer zum Waren- oder Personentransport beschäftigen. Es gibt wenig konkrete Vorschriften im Arbeitsschutz zum dienstlichen Gebrauch von Autos. Das darf aber nicht vergessen lassen, dass das Risiko durch Teilnahme am Straßenverkehr für viele Berufsgruppen alle anderen betrieblichen Risiken überschreitet. Das gilt vor allem, wenn Beschäftigte häufig und lange dienstlich unterwegs sind. Dem Stellenwert der Verkehrssicherheit kommen die Berufsgenossenschaften schon lange durch regelmäßige Schwerpunktaktionen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verkehrsrat DVR nach. Trotz oder gerade wegen der Selbstverständlichkeit, die das Autofahren in unserer Gesellschaft hat, ist es sinnvoll, es immer wieder auch zum Thema betrieblicher Sicherheitsarbeit zu machen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend ist die berufsgenossenschaftliche Vorschrift DGUV-V 70 "Fahrzeuge".

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