Nach § 36 DGUV-V 70 muss der Fahrer das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf ordnungsgemäßen Zustand überprüfen. Dies umfasst:
- lichttechnische Einrichtungen, z. B. Blinker, Leuchten,
- Räder, z. B. die Profiltiefe und Zustand der Reifen,
- Funktion des Bremssystems, z. B. Pedalspiel,
- Ölstand, Kraftstoffvorrat, Scheibenwischflüssigkeit (im Winter mit ausreichendem Frostschutz),
- auffällige Leckagen,
- auffällige Motorgeräusche, Abgasentwicklung usw.
Details dazu enthält die DGUV-G 314-002"Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal".
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen