Nach § 36 DGUV-V 70 muss der Fahrer das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf ordnungsgemäßen Zustand überprüfen. Dies umfasst:

  • lichttechnische Einrichtungen, z. B. Blinker, Leuchten,
  • Räder, z. B. die Profiltiefe und Zustand der Reifen,
  • Funktion des Bremssystems, z. B. Pedalspiel,
  • Ölstand, Kraftstoffvorrat, Scheibenwischflüssigkeit (im Winter mit ausreichendem Frostschutz),
  • auffällige Leckagen,
  • auffällige Motorgeräusche, Abgasentwicklung usw.

Details dazu enthält die DGUV-G 314-002"Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal".

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