Überblick

Die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) stammt in ihrer Urfassung aus dem Jahre 1975 und ist damit die älteste der aktuell bestehenden Arbeitsschutzverordnungen. Am 25.8.2004 trat eine grundlegende Neufassung in Kraft, mit der die ArbStättV an das europäisch geprägte Regelungskonzept der übrigen Arbeitsschutzverordnungen angeglichen wurde. In nur 8 Paragrafen wurden Rahmenvorschriften zusammengefasst, die durch einen umfangreichen, in gleicher Weise verbindlichen Anhang mit technischen Detailregelungen ergänzt wurden. Nach mehreren geringfügigen Änderungen kam es 2010 und 2016 zu größeren Eingriffen in den Regelungsbestand, der u. a. um 2 Paragrafen erweitert wurde. Dabei ging es überwiegend um Klarstellungen und Anpassungen an andere Regelwerke. So wurden analog zu anderen Arbeitsschutzverordnungen Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung und zur Unterweisung der Beschäftigten eingefügt, die spezifische Ergänzungen zu den Grundregeln in den §§ 5 und 12 ArbSchG enthalten. 2016 wurde zudem der Regelungsbestand der Bildschirmarbeitsverordnung mit erheblichen Änderungen in den Anhang der ArbStättV überführt und der Anwendungsbereich auf bestimmte Telearbeitsplätze ausgedehnt. Am 1.1.2021 sind verschärfte Anforderungen an die Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften in Kraft getreten, die seither auch für Einrichtungen außerhalb des Geländes eines Betriebs oder einer Baustelle gelten können. Ansonsten ist die ArbStättV während der Corona-Pandemie (März 2020 – Februar 2023) nur noch in einem Halbsatz bzgl. Lüftungsanlagen geändert worden. Stattdessen hat es während der Pandemie eine Fülle von Sonderregelungen außerhalb der ArbStättV gegeben, die sehr deutlich in die Arbeitsstättengestaltung eingegriffen haben, die seit dem 2.2.2023 jedoch vollständig aufgehoben sind.

Wesentlicher Bestandteil des Konzeptes der ArbStättV 2004 war die Bildung eines Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) beim zuständigen Bundesministerium, der v. a. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) entwickeln soll. Diese sollen den jeweiligen Stand der Technik für die Praxis verbindlich aufzeigen. Durch ihre detaillierte und praxisnahe Formulierung prägen sie das deutsche Arbeitsstättenrecht auf anschauliche und hilfreiche Weise. Der ASTA sorgt für kontinuierliche Aktualisierungen, in deren Verlauf z. B. am 18.3.2022 drei ASR völlig neu gefasst worden sind. Eine ASR ist zugleich aufgehoben und insgesamt 17 der 20 fortgeltenden ASR sind geändert worden. Auch im Frühjahr 2023 ist das Regelwerk weiter ergänzt worden (bzgl. Sichtverbindung nach außen und barrierefreie Kantinen).

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