Jede Schutzkleidung muss mit folgenden Elementen gekennzeichnet sein:
- Name oder Kennzeichnung des Herstellers oder Lieferers,
- Typenangabe oder Modellnummer,
- Nummer der europäischen Norm,
- Größenangabe,
- Pflegekennzeichnung.
Zusätzlich muss die CE-Kennzeichnung angebracht sein.
Weiterhin muss die Schutzkleidung mit Piktogrammen versehen sein, die die Eignung für bestimmte Gefährdungen darstellen bzw. den Anwendungsbereich und ggf. die Leistungsstufen oder Klassen beschreiben (Abb. 3).
Abb. 3: Beispiele für Piktogramme: Schutzkleidung gegen Hitze und Flammen (1), zum Schutz gegen Kälte (2), gegen Regen und den Einfluss von schlechtem Wetter (3)
Keine Schutzkleidung ohne Gebrauchsanweisung
Bei jeder Schutzkleidung muss eine Erklärung des Herstellers beiliegen. Diese enthält Informationen zu den Piktogrammen und Leistungsstufen oder Klassen und die Gebrauchsanweisung.
Soll Schutzkleidung für bestimmte Tätigkeiten getragen werden, wird der Arbeitsplatz mit dem Piktogramm M010 "Schutzkleidung benutzen" gekennzeichnet (Abb. 4).
Abb. 4: Kennzeichnung M010 Schutzkleidung benutzen
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