Wichtig

Geeignete PSA bereitstellen

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken dürfen keine zusätzliche Gefährdung für den Beschäftigten darstellen, müssen für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sein und müssen dem Beschäftigten individuell angepasst werden können. Dabei sind auch individuelle ergonomische Anforderungen aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen zu berücksichtigen.

Beeinträchtigungen durch das Tragen von Rettungswesten und Schwimmhilfen können sein (DGUV-R 112-201):

  • unzureichender Tragekomfort durch zu hohes Gewicht oder verstärktes Schwitzen beim Benutzen,
  • mangelhafter Sitz, zu hohe Andrückkraft,
  • Behinderung/Beeinträchtigung durch voluminöse Bauart,
  • Behinderung durch schlecht angepasste Begurtung.

Empfohlen werden daher von den Unfallversicherungsträgern i. d. R. aufblasbare Rettungswesten mit automatischer Auslösung und sicherer Schwimmlage. Handauslösend dürfen diese nur sein, wenn von einer Selbstauslösung eine Gefährdung ausgeht (z. B. Befreiung aus Fahrerkabine), eine mögliche Verletzung ausgeschlossen werden kann oder dem Beschäftigten genug Zeit bleibt, einen ausreichenden Auftrieb selbst auszulösen. Dann müssen Übungen durchgeführt werden.

Sinnvoll ist es, die Persönliche Schutzausrüstung im erwarteten Einsatzbereich zu testen. Dabei werden Eignung und Akzeptanz überprüft sowie Hinweise gesammelt zu:

  • Schutzwirkung,
  • Betriebsbereitschaft,
  • Verschleißteilen,
  • Verträglichkeit und Tragekomfort,
  • Beständigkeit der Werkstoffe bei Reinigung.

Die Auswahl von PSA gegen Ertrinken ist auch davon abhängig, ob diese mit anderer Persönlicher Schutzausrüstung kombiniert werden muss. Dies können beispielsweise Atemschutzgeräte, Kälteschutzausrüstungen, Schutzkleidung, Wetterschutzbekleidung, Schutzhelme oder PSA gegen Absturz sein. Diese beeinflussen den Eigenauftrieb und müssen daher bei der Beschaffung von Rettungswesten und Schwimmhilfen berücksichtigt werden. Es kann erforderlich sein, dass eine Rettungsweste dann 275 N entsprechen muss.

Die Auswahl muss die Notwendigkeit von Zubehör, z. B. Notleuchten und Funk-Ortungsgeräte, berücksichtigen.

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